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AO 1977 § 82 Ausgeschlossene Personen (Law)
(1) In einem Verwaltungsverfahren darf für eine Finanzbehörde nicht tätig werden, 1. wer selbst Beteiligter ist, ...
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AO 1977 § 25 Mehrfache örtliche Zuständigkeit (Law)
Sind mehrere Finanzbehörden zuständig, so entscheidet die Finanzbehörde, die zuerst mit der Sache befasst worden ist, es sei denn, die zuständigen Finanzbehörden einigen sich auf eine andere zuständig...