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BGB § 291 Prozesszinsen (Law)
Eine Geldschuld hat der Schuldner von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an zu verzinsen, auch wenn er nicht im Verzug ist; wird die Schuld erst später fällig, so ist sie von der Fälligkeit an zu verzi...
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BGB § 90 Begriff der Sache (Law)
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.