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AO 1977 § 319 Unpfändbarkeit von Forderungen (Law)
Beschränkungen und Verbote, die nach §§ 850 bis 852 der Zivilprozessordnung und anderen gesetzlichen Bestimmungen für die Pfändung von Forderungen und Ansprüchen bestehen, gelten sinngemäß.
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AO 1977 § 95 Versicherung an Eides statt (Law)
(1) Die Finanzbehörde kann den Beteiligten auffordern, dass er die Richtigkeit von Tatsachen, die er behauptet, an Eides statt versichert. Eine Versicherung an Eides statt soll nur gefordert werden, w...