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BEGDV 3 § 35 Grundlagen der Berechnung für die Rente des überlebenden Ehegatten und der Kinder (Law)
(1) Auf die Rente nach den §§ 97, 97a und 98 BEG finden die §§ 24 bis 27 entsprechende Anwendung. (2) In den Fällen der §§ 97a und 98 BEG ist das Erfordernis, daß vor dem Tode des Verfolgten...
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BEGDV 3 § 5 Mehrere selbständige Erwerbstätigkeiten (Law)
Hat der Verfolgte gleichzeitig mehrere selbständige Erwerbstätigkeiten ausgeübt und ist er nicht aus jeder dieser Erwerbstätigkeiten verdrängt worden, so liegt eine Beschränkung in der Ausübung der se...