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FSPersAV § 21 Wiederholung (Law)
(1) Eine nicht bestandene Prüfung oder Teilprüfung kann wiederholt werden. Die Aufsichtsbehörde kann ausnahmsweise eine zweite Wiederholung zulassen, wenn begründete Aussicht auf Erfolg besteht. ...
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FSPersAV § 38 Prüfung zum Erwerb und Erteilung der Berechtigungen (Law)
(1) Die Prüfung zum Erwerb einer Berechtigung erfolgt nach Abschluss der Trainingsphasen nach Anlage 7 oder Anlage 8 dieser Verordnung. Für die Flugsicherungsbetriebsdienste in den Verwendungsbereiche...
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FSPersAV Anlage 7 (zu § 37 Abs. 5, § 38 Abs. 1, 3 und 4) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1971) 1. Ausbildungsstruktur ...
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FSPersAV Anlage 8 (zu § 37 Abs. 5, § 38 Abs. 1, 3 und 4) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1972) 1. Ausbildungsstruktur ...