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BGB § 393 Keine Aufrechnung gegen Forderung aus unerlaubter Handlung (Law)
Gegen eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ist die Aufrechnung nicht zulässig.
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BGB § 98 Gewerbliches und landwirtschaftliches Inventar (Law)
Dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache sind zu dienen bestimmt: 1. bei einem Gebäude, das für einen gewerblichen Betrieb dau...