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SVWO 1997 § 57 Ermittlung des Wahlergebnisses durch die Briefwahlleitungen (Law)
(1) Die Briefwahlleitung ermittelt unverzüglich nach dem Wahltag getrennt nach Wählergruppen, wie viele Stimmen für die einzelnen Vorschlagslisten abgegeben sind. Sie hat dabei über die Gültigkeit der...
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SVWO 1997 Anlage 19 (zu § 77 Abs. 3 Satz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1998, 1907) ............................... 1) ..............................
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SVWO 1997 § 19 Zurücknahme von Vorschlagslisten (Law)
(1) Eine Vorschlagsliste kann durch gemeinsame Erklärung des Listenvertreters und seines Stellvertreters zurückgenommen werden, solange der Wahlausschuß nicht über ihre Zulassung entschieden hat. ...