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BewG § 18 Vermögensarten (Law)
Das Vermögen, das nach den Vorschriften des Zweiten Teils dieses Gesetzes zu bewerten ist, umfaßt die folgenden Vermögensarten: 1. ...
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BewG Anlage 18 (zu § 163 Abs. 7 und § 164 Abs. 2 und 4) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 3062) ...
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BewG Anlage 6 Geschäftsgrundstücke (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1991, 267) ...
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BewG § 6 Aufschiebend bedingte Lasten (Law)
(1) Lasten, deren Entstehung vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, werden nicht berücksichtigt. (2) Für den Fall des Eintritts der Bedingung gilt § 5 Abs. 2 entsprechend. ...
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BewG Anlage 17 (zu § 163 Abs. 6 und § 164 Abs. 2 und 4) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 3062) ...