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EuWO 1988 § 64 Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse (Law)
(1) Sobald das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt ist, meldet es der Wahlvorsteher dem Kreis- oder Stadtwahlleiter. Ist eine kreisangehörige Gemeinde in mehrere Wahlbezirke eingeteilt, so meldet ...
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EuWO 1988 Anlage 24 (zu § 64 Abs. 7 und § 68 Abs. 4) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2615 Wahlbezirk (Name oder Nr.) 1) .................. ...