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EuWO 1988 § 70 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Land (Law)
(1) Der Landeswahlleiter prüft die Wahlniederschriften der Kreis- und Stadtwahlausschüsse und stellt danach die endgültigen Wahlergebnisse in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes (...
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EuWO 1988 Anlage 14 (zu § 32 Abs. 3) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2591 - 2592 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 § 14 Führung des Wählerverzeichnisses (Law)
(1) Die Gemeindebehörde legt vor jeder Wahl für jeden allgemeinen Wahlbezirk (§ 12) ein Verzeichnis der Wahlberechtigten nach Familiennamen und Vornamen, Geburtsdatum und Wohnung an. Das Wählerverzeic...
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EuWO 1988 Anlage 29 (zu § 70 Abs. 4) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2632 - 2633; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 Anlage 26 (zu § 65 Abs. 3, § 68 Abs. 6, § 69 Abs. 1 und 4, § 70 Abs. 1 und 4 und § 71 Abs. 1) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle über Wahlergebnisse, Fundstelle: BGBl. I 2003, 2622)