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AuslSchuldAbkAG § 80 (Law)
(1) Entscheidungen nach § 76 werden nur auf Antrag des Schuldners erlassen. (2) Der Schuldner hat in seinem Antrag in den Fällen des § 76 Abs. 1 und des § 76a die Willenserklärungen, deren A...
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AuslSchuldAbkAG § 67 (Law)
Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 des Einkommensteuergesetzes ermitteln, haben den Entschädigungsanspruch im Sinne der §§ 63 und 66 in die steuerliche Eröffnungsbilanz in Deuts...