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BBesG Anlage VIII (zu § 61) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2586) Anwärtergrundbetrag ...
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BBesG § 47 Zulagen für besondere Erschwernisse (Law)
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Gewährung von Zulagen zur Abgeltung besonderer, bei der Bewertung des Amtes oder bei der Regelung der Anwärterbezüge nicht berücksic...