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AO 1977 § 260 Angabe des Schuldgrundes (Law)
Im Vollstreckungsauftrag oder in der Pfändungsverfügung ist für die beizutreibenden Geldbeträge der Schuldgrund anzugeben.
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AO 1977 § 79 Handlungsfähigkeit (Law)
(1) Fähig zur Vornahme von Verfahrenshandlungen sind: 1. natürliche Personen, die nach bürgerlichem Recht geschäftsfähig sind, ...