2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
BGB § 296 Entbehrlichkeit des Angebots (Law)
Ist für die von dem Gläubiger vorzunehmende Handlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, so bedarf es des Angebots nur, wenn der Gläubiger die Handlung rechtzeitig vornimmt. Das Gleiche gilt, wenn d...
-
BGB § 90 Begriff der Sache (Law)
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.