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BGB § 334 Einwendungen des Schuldners gegenüber dem Dritten (Law)
Einwendungen aus dem Vertrag stehen dem Versprechenden auch gegenüber dem Dritten zu.
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BGB § 86 Anwendung des Vereinsrechts (Law)
Die Vorschriften der §§ 26 und 27 Absatz 3 und der §§ 28 bis 31a und 42 finden auf Stiftungen entsprechende Anwendung, die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 3 und des § 28 jedoch ...