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BBesG Anlage VIII (zu § 61) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2586) Anwärtergrundbetrag ...
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BBesG § 49 Vergütung für Beamte im Vollstreckungsdienst (Law)
(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern die Zahlung einer Vergütung für Beamte zu regeln, die im Vollstrecku...