2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
AgrStatG § 99 Übergangsvorschriften (Law)
...r 2011 werden die Gemüseanbau- und Zierpflanzenerhebung und die Ernte- und Betriebsberichterstattung nach den Bestimmungen dieses Gesetzes in der bis zum Ablauf des 8. Dezember 2011 geltenden Fassung ...
-
AgrStatG § 53 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale (Law)
...rhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über Hennenhaltung und Eiererzeugung erhoben.