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AKG § 111 Berlin-Klausel (Law)
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe der §§ 12, 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch in Berlin (West). Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetz...
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AKG § 13 Ansprüche auf Abgabe von Erklärungen (Law)
Zu erfüllen sind Ansprüche (§ 1) auf Erteilung von Auskünften, Quittungen, Arbeitsbescheinigungen, Zeugnissen und ähnlichen Bescheinigungen sowie auf Abgabe von Erklärungen gegenüber den öffentlichen ...