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BGB § 246 Gesetzlicher Zinssatz (Law)
Ist eine Schuld nach Gesetz oder Rechtsgeschäft zu verzinsen, so sind vier vom Hundert für das Jahr zu entrichten, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.
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BGB § 98 Gewerbliches und landwirtschaftliches Inventar (Law)
Dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache sind zu dienen bestimmt: 1. bei einem Gebäude, das für einen gewerblichen Betrieb dau...