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BImSchV 39 Anlage 14 (zu § 30) (Law)
...xid, Stickstoffdioxid, Partikeln (mindestens PM 10 ), Ozon und Kohlenmonoxid in der Luft sind, falls eine stündliche Aktualisierung nicht möglich ist, mindestens tä...
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BImSchV 39 § 32 Übermittlung von Informationen und Berichten für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren (Law)
(1) Die zuständigen Behörden übermitteln dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit oder der von ihm beauftragten Stelle über die nach Landesrecht zuständige...
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BImSchV 39 § 14 Probenahmestellen zur Messung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid (Law)
(1) Für die Festlegung des Standorts von Probenahmestellen, an denen die in § 12 Absatz 1 genannten Schadstoffe in der Luft gemessen werden, gelten die Kriterien der Anlage 3. (2) In Gebiete...
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BImSchV 39 Anlage 1 (zu den §§ 13, 14 und 18) (Law)
...xid, Stickstoffdioxid, Stickstoffoxide ...
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BImSchV 39 Anlage 5 (zu den §§ 14 und 15) (Law)
...ximale Wert die obere Beurteilungsschwelle überschreitet ...
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BImSchV 39 Anlage 3 (zu den §§ 2, 3, 13, 14 und 21) (Law)
...xposition der Bevölkerung allgemein repräsentativ sind. ...