2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
InsO § 301 Wirkung der Restschuldbefreiung (Law)
(1) Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. (2) Die Rechte der Insolvenzg...
-
InsO § 90 Vollstreckungsverbot bei Masseverbindlichkeiten (Law)
(1) Zwangsvollstreckungen wegen Masseverbindlichkeiten, die nicht durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begründet worden sind, sind für die Dauer von sechs Monaten seit der Eröffnung des I...