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AuslSchuldAbkAG § 115 (Law)
(1) Die auf Grundbesitz in Berlin West entrichtete Baunotabgabe (Gesetz über eine Baunotabgabe vom 21. Juli 1949 - Verordnungsblatt für Groß-Berlin Teil I S. 273 -, Gesetz über die Verlängerung der Ba...
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AuslSchuldAbkAG § 93 (Law)
(1) Die Berechtigung eines Kreditinstituts, über eine Sicherheit zu verfügen, wird nicht dadurch berührt, daß es die Sicherheit für einen ausländischen Bankgläubiger treuhänderisch hält, unbeschadet d...