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AAppO Anlage 17 (zu § 22a Absatz 7) (Law)
Herrn/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....
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AAppO Anlage 14 (zu § 18 Abs. 3) (Law)
...xikologie der Hilfs- und Schadstoffe; Methoden zur Ermittlung von pharmakologischen und toxikologischen Wirkungen; Klinische Prüfung; biometrische Methoden. ...
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AAppO § 14 Störung oder Täuschung (Law)
Stört ein Prüfling den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung in erheblichem Maße oder unternimmt er eine Täuschung, so kann das Landesprüfungsamt, bei mündlichen Prüfungen im Benehmen mit der Prüfungsk...
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AAppO § 17 Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Law)
(1) Der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: ...
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AAppO Anlage 12 (zu § 17 Abs. 2 Satz 3) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1721 ...
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AAppO Anlage 13 (zu § 17 Abs. 3) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1721 ...