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BGB § 178 Widerrufsrecht des anderen Teils (Law)
Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt, es sei denn, dass er den Mangel der Vertretungsmacht bei dem Abschluss des Vertrags gekannt hat. Der Widerruf kann auch de...
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BGB § 96 Rechte als Bestandteile eines Grundstücks (Law)
Rechte, die mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden sind, gelten als Bestandteile des Grundstücks.