2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
BGB § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist (Law)
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
-
BGB § 93 Wesentliche Bestandteile einer Sache (Law)
Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), können nicht Gegenst...