2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
BGB § 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen (Law)
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem 1. ...
-
BGB § 95 Nur vorübergehender Zweck (Law)
(1) Zu den Bestandteilen eines Grundstücks gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind. Das Gleiche gilt von einem Gebäude oder anderen W...