-
BImSchV 16 Schlußformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
-
BImSchV 16 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721, 1193) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:
-
BImSchV 16 § 2 Immissionsgrenzwerte (Law)
(1) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung sicherzustellen, daß der Beurteilungspegel einen...
-
BImSchV 16 § 3 Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen (Law)
Der Beurteilungspegel für Straßen ist nach Anlage 1 zu berechnen. Die Berechnung hat getrennt für den Beurteilungszeitraum Tag (6 Uhr bis 22 Uhr) und den Beurteilungszeitraum Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) ...
-
BImSchV 16 § 4 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Law)
(1) Der Beurteilungspegel für Schienenwege ist nach Anlage 2 zu berechnen. Die Berechnung hat getrennt für den Beurteilungszeitraum Tag (6 Uhr bis 22 Uhr) und den Beurteilungszeitraum Nacht (22 Uhr bi...
-
BImSchV 16 Anlage 2 (zu § 4) (Law)
...xionen sind nach Nummer 6.6 zu ermitteln, das Raumwinkelmaß D Ω infolge von Reflexionen, die am Boden nahe der Quelle entstehe...
-
BImSchV 16 § 1 Anwendungsbereich (Law)
(1) Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen und Schienenwege). ...
-
BImSchV 16 Anlage 1 (zu § 3) (Law)
...xionen. Je nach den örtlichen Gegebenheiten sind dies insbesondere Lärmschutzwälle und -wände. Einschnitte, Bodenerhebungen und Abschirmung durch bauliche Anlagen. Die Pegeländerung ...
-
BImSchV 16 § 5 Festlegung akustischer Kennwerte für abweichende Bahntechnik und schalltechnische Innovationen (Law)
...zrechte von abweichenden Bahntechniken oder von schalltechnischen Innovationen und 3. Lizenznehmer von abweichenden Bahntechniken oder von s...