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EuWO 1988 § 71 Abschließende Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlgebiet (Law)
(1) Der Bundeswahlleiter prüft die Wahlniederschriften der Landeswahlausschüsse. Er ermittelt nach den Niederschriften der Landeswahlausschüsse sowie der Kreis- und Stadtwahlausschüsse ...
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EuWO 1988 Anlage 14 (zu § 32 Abs. 3) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2591 - 2592 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 § 14 Führung des Wählerverzeichnisses (Law)
(1) Die Gemeindebehörde legt vor jeder Wahl für jeden allgemeinen Wahlbezirk (§ 12) ein Verzeichnis der Wahlberechtigten nach Familiennamen und Vornamen, Geburtsdatum und Wohnung an. Das Wählerverzeic...
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EuWO 1988 Anlage 30 (zu § 71 Abs. 4) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2634 - 2636; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 Anlage 26 (zu § 65 Abs. 3, § 68 Abs. 6, § 69 Abs. 1 und 4, § 70 Abs. 1 und 4 und § 71 Abs. 1) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle über Wahlergebnisse, Fundstelle: BGBl. I 2003, 2622)