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AKG § 97 Zusatzversorgungsanstalten des öffentlichen Dienstes (Law)
§ 24 des Umstellungsgesetzes findet auf die Zusatzversorgungsanstalten des öffentlichen Dienstes keine Anwendung. Zur Sicherstellung der Leistungen der Zusatzversorgungsanstalten des öffentlichen Dien...
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AKG § 93 Verwertung der Ablösungsschuld und Ausschüttung (Law)
(1) Innerhalb von drei Jahren nach Feststellung des Rechts auf Ablösung hat die Kapitalgesellschaft die auf die Ansprüche entfallende Ablösungsschuld zu verwerten und den Erlös sowie Zinsen (§ 37) und...