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FeV 2010 Anlage 14 (zu § 66 Absatz 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 368 – 369) (1) Bei Antragstellung, die von einer zur Vertretung des Trägers berechtigte...
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FeV 2010 § 14 Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel (Law)
(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde...
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FeV 2010 Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Law)
Grundlage der im Rahmen der §§ 11, 13 oder 14 vorzunehmenden Beurteilung, ob im Einzelfall Eignung oder