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AtStrlSV § 24 Grundsätze (Law)
Kernmaterial unterliegt einer speziellen Nachweisführung und Kontrolle. Kernmaterial und Kernanlagen sind vor unbefugten Einwirkungen und kriminellen Angriffen zu schützen.
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AtStrlSV Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage II Kapitel XII Abschnitt III (Law)
Abschnitt III Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1...