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AtStrlSV § 34 Übergangsbestimmungen (Law)
Die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erteilten Erlaubnisse, Zulassungen sowie staatlichen Befähigungs- und Qualifikationsnachweise behalten ihre Gültigkeit.
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AtStrlSV Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage II Kapitel XII Abschnitt III (Law)
Abschnitt III Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1...