2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
FamFG § 343 Örtliche Zuständigkeit (Law)
(1) Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. (2) Hatte der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes keinen...
-
FamFG § 99 Kindschaftssachen (Law)
(1) Die deutschen Gerichte sind außer in Verfahren nach § 151 Nr. 7 zuständig, wenn das Kind 1. Deutscher ist oder ...