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BWO 1985 § 40 Vorprüfung der Landeslisten durch den Landeswahlleiter (Law)
(1) Der Landeswahlleiter vermerkt auf jeder Landesliste den Tag und bei Eingang am letzten Tage der Einreichungsfrist außerdem die Uhrzeit des Eingangs und übersendet dem Bundeswahlleiter sofort einen...
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BWO 1985 § 11 Geldbußen (Law)
Geldbußen nach § 49a Abs. 1 Nr. 1 des Bundeswahlgesetzes fließen in die Kasse der Gemeinde, in der der Betroffene in das Wählerverzeichnis einzutragen ist, Geldbußen nach § 49a Abs. 1 Nr. 2 des Bundes...
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BWO 1985 Anlage 11 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 4) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 19; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußno...