2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
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ArbGG § 90 Verfahren (Law)
(1) Die Beschwerdeschrift und die Beschwerdebegründung werden den Beteiligten zur Äußerung zugestellt. Die Äußerung erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes beim Beschwerdegericht oder durch Erkl...
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ArbGG § 47 Sondervorschriften über Ladung und Einlassung *) (Law)
(1) Die Klageschrift muß mindestens eine Woche vor dem Termin zugestellt sein. (2) Eine Aufforderung an den Beklagten, sich auf die Klage schriftlich zu äußern, erfolgt in der Regel nicht. ...