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StrlSchV 2001 § 79 Umgehungsverbot (Law)
Niemand darf sich den Pflichten aus den §§ 72 bis 78 dadurch entziehen, dass er radioaktive Abfälle aus genehmigungsbedürftigen Tätigkeiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ohne Genehmigung unter Inanspruchnahme...
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StrlSchV 2001 Anlage X (zu §§ 72 bis 79) (Law)
...XXX für die Kennbuchstabenkombination eines anderen Verursachers). ...