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AGG § 32 Schlussbestimmung (Law)
Soweit in diesem Gesetz nicht Abweichendes bestimmt ist, gelten die allgemeinen Bestimmungen.
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AGG § 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung (Law)
...sse an der Durchsetzung der Gleichbehandlung fehlt, 4. an die Religion eines Menschen anknüpft und im Hinblick auf die Ausübung der Religion...