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BBG 2009 § 96 Fernbleiben vom Dienst (Law)
...innen und Beamte dürfen dem Dienst nicht ohne Genehmigung ihrer Dienstvorgesetzten fernbleiben. Dienstunfähigkeit infolge von Krankheit ist auf Verlangen nachzuweisen. (2) Verliert die Beamt...
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BBG 2009 § 12 Zuständigkeit und Wirksamwerden der Ernennung (Law)
...igung der Ernennungsurkunde wirksam, wenn nicht in der Urkunde ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist. Eine Ernennung auf einen zurückliegenden Zeitpunkt ist unzulässig und insoweit unwirksa...
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BBG 2009 § 19 Andere Bewerberinnen und andere Bewerber (Law)
...undespersonalausschuss oder ein von ihm bestimmter unabhängiger Ausschuss stellt fest, wer die Befähigung für eine Laufbahn ohne die vorgeschriebene Vorbildung durch Lebens- und Berufserfahrung erworb...
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BBG 2009 § 79 Mutterschutz, Elternzeit und Jugendarbeitsschutz (Law)
...iche Polizeivollzugsbeamtinnen und jugendliche Polizeivollzugsbeamte bestimmen, soweit diese aufgrund der Eigenart des Polizeivollzugsdienstes oder aus Gründen der inneren Sicherheit erforderlich sind...
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BBG 2009 § 136 Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten (Law)
...ist anzuwenden. Bei Beamtinnen auf Zeit und Beamten auf Zeit, die nach Satz 1 in den einstweiligen Ruhestand versetzt sind, endet der einstweilige Ruhestand mit Ablauf der Amtszeit. Sie gelten zu dies...
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BBG 2009 § 137 Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (Law)
...ie Vorschriften des § 134 Abs. 1 und 2 und des § 135 gelten entsprechend für die zum Zeitpunkt der Umbildung bei der abgebenden Körperschaft vorhandenen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfän...
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BBG 2009 § 124 Beweiserhebung, Auskünfte und Amtshilfe (Law)
...ie beteiligten Verwaltungen haben dem Bundespersonalausschuss auf Verlangen Auskünfte zu erteilen und Akten vorzulegen, soweit dies zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist. Alle Dienststelle...
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BBG 2009 § 128 Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen (Law)
...ie eine Frist in Lauf gesetzt wird oder Rechte der Beamtin oder des Beamten oder der Versorgungsberechtigten durch sie berührt werden. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, richtet sich die Z...
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BBG 2009 § 133 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte (Law)
...innen und Ehrenbeamte und ihre Hinterbliebenen richtet sich nach § 68 des Beamtenversorgungsgesetzes. (3) Im Übrigen regeln sich die Rechtsverhältnisse nach den besonderen für die einzelnen ...
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BBG 2009 § 141 Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten (Law)
...in ein Beamtenverhältnis berufen werden, wenn dies im öffentlichen Interesse erforderlich ist und der Personalbedarf der öffentlichen Verwaltung im Bereich ihres bisherigen Dienstherrn auf freiwillige...
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BBG 2009 § 123 Sitzungen und Beschlüsse (Law)
...it Stimmenmehrheit gefasst. Zur Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit von mindestens sechs Mitgliedern erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden. ...
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BBG 2009 § 129 Beamtinnen und Beamte oberster Bundesorgane (Law)
...ie Präsidentin oder den Präsidenten des Bundestages, die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesrates oder durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes vorgenommen. Di...
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BBG 2009 § 80 Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Law)
...undesministerium des Innern regelt im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium für Gesundheit durch Re...
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BBG 2009 § 111 Vorlage von Personalakten und Auskünfte an Dritte (Law)
...iner Personalentscheidung notwendig ist, sowie für Behörden eines anderen Geschäftsbereichs desselben Dienstherrn, soweit diese an einer Personalentscheidung mitzuwirken haben. Einer Ärztin oder einem...
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BBG 2009 § 140 Aufschub der Entlassung und des Ruhestands (Law)
...idigung hinausgeschoben werden, wenn dies im öffentlichen Interesse erforderlich ist und der Personalbedarf der öffentlichen Verwaltung im Bereich ihres Dienstherrn auf freiwilliger Grundlage nicht ge...
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BBG 2009 § 142 Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit (Law)
...idigung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus ohne besondere Vergütung Dienst zu tun. Für die Mehrbeanspruchung wird ein Freizeitausgleich nur gewährt, soweit es die dienstlichen Erfordernisse gesta...
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BBG 2009 § 116 Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden (Law)
...ießen. Sie können die für sie zuständigen Gewerkschaften oder Berufsverbände mit ihrer Vertretung beauftragen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (2) Keine Beamtin und kein Beamt...
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BBG 2009 § 125 Dienstweg bei Anträgen und Beschwerden (Law)
...innen und Beamte können Anträge und Beschwerden vorbringen. Hierbei ist der Dienstweg einzuhalten. Der Beschwerdeweg bis zur obersten Dienstbehörde steht offen. (2) Richtet sich die Beschwer...
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BBG 2009 § 130 Wissenschaftliches und leitendes Personal der Hochschulen des Bundes (Law)
...issenschaftliche Mitarbeiterinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter sind die Beamtinnen und Beamten, denen wissenschaftliche Dienstleistungen obliegen. In begründeten Fällen kann ihnen auch die selbst...
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BBG 2009 § 34 Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe (Law)
...iet davon berührt wird und eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist. Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 ist bei allein mangelnder gesundheitlicher Eignung und im ...