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BBesG § 20 Bundesbesoldungsordnungen A und B (Law)
(1) Die Ämter der Beamten und Soldaten und ihre Besoldungsgruppen werden in Bundesbesoldungsordnungen geregelt. Dabei sind die Ämter nach ihrer Wertigkeit unter Berücksichtigung der gemeinsamen Belang...
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BBesG Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) (Law)
...X. (2) Beamte, die bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen verwendet werden, erhalten eine Stellenzulage nach Anlage IX. Mit der Zulage werden die mit der Tätigkeit allgem...
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BBesG Anlage IV (zu § 20 Absatz 2 Satz 2, § 32 Satz 2, § 37 Satz 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2582 – 2583) Grundgehalt 1. Bundesbesoldungsordnung A ...