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BGB § 279 (Law)
(weggefallen)
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BGB § 94 Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes (Law)
(1) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Bo...