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BImSchV 16 Schlußformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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BImSchV 16 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721, 1193) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:
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BImSchV 16 § 2 Immissionsgrenzwerte (Law)
(1) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung sicherzustellen, daß der Beurteilungspegel einen...
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BImSchV 16 § 3 Berechnung des Beurteilungspegels für Straßen (Law)
Der Beurteilungspegel für Straßen ist nach Anlage 1 zu berechnen. Die Berechnung hat getrennt für den Beurteilungszeitraum Tag (6 Uhr bis 22 Uhr) und den Beurteilungszeitraum Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) ...
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BImSchV 16 § 4 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Law)
...kannt gemacht worden ist, § 3 in Verbindung mit Anlage 2 in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung weiter anzuwenden. § 43 Absatz 1 Satz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bleibt unberührt...
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BImSchV 16 Anlage 2 (zu § 4) (Law)
...Kategorie 6. Zeile 16: Zu behandeln wie BR 612 im Datenblatt der Fahrzeug-Kategorie 6. Bei Güterzügen kann damit gerechnet werden, dass bis zum Jahr 2020 80...
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BImSchV 16 § 1 Anwendungsbereich (Law)
(1) Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen und Schienenwege). ...
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BImSchV 16 Anlage 1 (zu § 3) (Law)
...Kapitel 4.0, bekanntgemacht im Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79. Die Richtlinien sind zu bezie...
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BImSchV 16 § 5 Festlegung akustischer Kennwerte für abweichende Bahntechnik und schalltechnische Innovationen (Law)
...kannt. Die zuständige Behörde macht zudem eine Festlegung akustischer Kennwerte nach Absatz 2 Satz 1 öffentlich bekannt.