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SGB 8 § 15 Landesrechtsvorbehalt (Law)
Das Nähere über Inhalt und Umfang der in diesem Abschnitt geregelten Aufgaben und Leistungen regelt das Landesrecht.
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SGB 8 § 7 Begriffsbestimmungen (Law)
...7 Jahre alt ist, 4. junger Mensch, wer noch nicht 27 Jahre alt ist, 5. Personens...
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SGB 8 Inhaltsübersicht (Law)
...76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben § 77 Vere...
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SGB 8 § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (Law)
(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte i...
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SGB 8 § 6 Geltungsbereich (Law)
(1) Leistungen nach diesem Buch werden jungen Menschen, Müttern, Vätern und Personensorgeberechtigten von Kindern und Jugendlichen gewährt, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Für die ...
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SGB 8 § 22a Förderung in Tageseinrichtungen (Law)
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen und weiterentwickeln. Dazu gehören die Entwicklung und der ...
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SGB 8 § 26 Landesrechtsvorbehalt (Law)
Das Nähere über Inhalt und Umfang der in diesem Abschnitt geregelten Aufgaben und Leistungen regelt das Landesrecht. Am 31. Dezember 1990 geltende landesrechtliche Regelungen, die das Kindergartenwese...
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SGB 8 § 28 Erziehungsberatung (Law)
Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familien...
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SGB 8 § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe (Law)
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowi...
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SGB 8 § 42d Übergangsregelung (Law)
(1) Kann ein Land die Anzahl von unbegleiteten ausländischen Kindern oder Jugendlichen, die seiner Aufnahmequote nach § 42c entspricht, nicht aufnehmen, so kann es dies gegenüber dem Bundesverwaltungs...
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SGB 8 § 48 Tätigkeitsuntersagung (Law)
Die zuständige Behörde kann dem Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung die weitere Beschäftigung des Leiters, eines Beschäftigten oder sonstigen Mitarbeiters ganz oder für bestimmte Funktionen ...
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SGB 8 § 54 Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften (Law)
(1) Ein rechtsfähiger Verein kann Pflegschaften oder Vormundschaften übernehmen, wenn ihm das Landesjugendamt dazu eine Erlaubnis erteilt hat. Er kann eine Beistandschaft übernehmen, soweit Landesrech...
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SGB 8 § 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter (Law)
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden durch Landesrecht bestimmt. (2) (weggefallen) (3) Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach diesem Buch errichtet jeder örtliche Träg...
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SGB 8 § 77 Vereinbarungen über die Höhe der Kosten (Law)
...78a bis 78g bleiben unberührt.
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SGB 8 § 85 Sachliche Zuständigkeit (Law)
...7. die Beratung der Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung, 8. die Fortbildung von ...
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SGB 8 § 87e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung (Law)
Für Beurkundungen und Beglaubigungen nach § 59 ist die Urkundsperson bei jedem Jugendamt zuständig.
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SGB 8 § 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt (Law)
Ist für die örtliche Zuständigkeit nach den §§ 86, 86a oder 86b der tatsächliche Aufenthalt maßgeblich, so sind die Kosten, die ein örtlicher Träger aufgewendet hat, von dem überörtlichen Träger zu er...
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SGB 8 § 89f Umfang der Kostenerstattung (Law)
(1) Die aufgewendeten Kosten sind zu erstatten, soweit die Erfüllung der Aufgaben den Vorschriften dieses Buches entspricht. Dabei gelten die Grundsätze, die im Bereich des tätig gewordenen örtlichen ...
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SGB 8 § 89h Übergangsvorschrift (Law)
...7, § 89b Absatz 3, die §§ 89d und 89g in der ab dem 1. Juli 1998 geltenden Fassung anzuwenden.
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SGB 8 § 97c Erhebung von Gebühren und Auslagen (Law)
Landesrecht kann abweichend von § 64 des Zehnten Buches die Erhebung von Gebühren und Auslagen regeln.