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ViehVerkV 2007 § 14 Sammelstellen (Law)
...sammengeführt werden (Sammelstelle), bedarf der Zulassung durch die zuständige Behörde. Satz 1 gilt nicht für Viehausstellungen, Viehmärkte, die Betriebsstätten eines Viehhandelsunternehmens und Schla...
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ViehVerkV 2007 Anlage 8 (zu § 32 Absatz 1) (Law)
...schlecht m/w Rasse nach Rasseschlüssel Ohrmarkennummer des Muttertieres ...
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ViehVerkV 2007 Anlage 7 (zu § 30 Absatz 1 und § 31) (Law)
...s Muttertieres: 2. Herkunft des Tieres, sofern nicht aus dem Ursprungsbetrieb: ...
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ViehVerkV 2007 § 8 Gastställe (Law)
...Ställe müssen einen flüssigkeitsundurchlässigen Boden und glatte Wände haben. 2. Die Ställe müssen ausreichend beleuchtbar sein. ...
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ViehVerkV 2007 § 7 Abtrieb von Schlachtviehmärkten und Schlachtstätten (Law)
...sollen, soweit sichergestellt ist, dass sie bis zum Verbringen zur Schlachtung dort verbleiben, und Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. Satz...
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ViehVerkV 2007 Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 2 und § 14 Absatz 2) (Law)
...ssen des Betriebes oder der Sammelstelle auf dem Transport bis zur Ankunft am Bestimmungsort nicht mit Tieren in Berührung kommen, die keinen gleichwertigen Gesundheitsstatus haben. ...
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ViehVerkV 2007 Anlage 1 (zu § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 2 und § 17 Absatz 3) (Law)
...sinfektionseinrichtung muss das ganze Jahr über eine ausreichende Desinfektion gewährleisten. Der Boden des Waschplatzes muss befestigt und flüssigkeitsundurchlässig sein und Gefälle zu einem Abfluss ...