Urteil vom Verwaltungsgericht Trier (5. Kammer) - 5 K 3540/15.TR (Urteil)
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Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1 VwGO.
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Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils hinsichtlich der Kosten findet ihre Rechtsgrundlage in §§ 167 VwGO, ...