Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-6 U 131/10
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 07.07.2010 verkündete Urteil
der 5. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
1
G r ü n d e:
2Die Berufung der Klägerin verspricht aus Gründen des Hinweisbeschlusses vom 02.11.2010 – auf den wegen der weiteren Einzelheiten Bezug genommen wird - keinen Erfolg, § 522 Abs. 2 ZPO. Eine Stellungnahme der Klägerin erfolgte hierauf nicht.
3Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO.
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.