Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 8 K 3125/08
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
1
Gründe:
2Mit anwaltlichem Schriftsatz vom 12. Februar 2009 hat die Klägerin die Rücknahme der vorliegenden Klage erklärt.
3Daher wird gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO das Verfahren eingestellt.
4Die Kostenentscheidung beruht auf § 155 Abs. 2 VwGO.
5Der Streitwert beruht auf § 52 Abs. 1 und 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG).
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