Beschluss vom Landgericht Köln - 24 S 62/06

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 17.11.2006 –112 C 372/06 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.


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Die Berufung war gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss mit der Kostenfolge gemäß § 97 ZPO zurückzuweisen, wie mit Hinweisbeschluss vom 21.2.2007 dargelegt, dem der Kläger nicht mehr entgegen getreten ist.

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Streitwert: 974, 25 €

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