Urteil vom Amtsgericht Köln - 714 Ds 228/23

Tenor

Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30,00 EUR kostenpflichtig - einschließlich der notwendigen Auslagen des Nebenklägers - verurteilt.

Angewandte Vorschrift: § 222 StGB.


1

Gründe

2

(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)

3

Der festgestellte Sachverhalt und das angewendete Strafgesetz ergeben sich aus dem zugelassenen Anklagesatz, auf den Bezug genommen wird. Angewendet wurden die im Urteilstenor aufgeführten Bestimmungen.

4

Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.

Zitiert von

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