Urteil vom Amtsgericht Köln - 714 Ds 228/23
Tenor
Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30,00 EUR kostenpflichtig - einschließlich der notwendigen Auslagen des Nebenklägers - verurteilt.
Angewandte Vorschrift: § 222 StGB.
1
Gründe
2(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz StPO)
3Der festgestellte Sachverhalt und das angewendete Strafgesetz ergeben sich aus dem zugelassenen Anklagesatz, auf den Bezug genommen wird. Angewendet wurden die im Urteilstenor aufgeführten Bestimmungen.
4Die Kostenentscheidung beruht auf § 465 StPO.
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