Urteil vom Landgericht Fulda (1. Zivilkammer) - 1 S 75/17
vorgehend AG Fulda, 21. März 2017, 36 C 126/16 (F)
Tenor
Die Berufung der Klägerseite gegen das Urteil des Amtsgerichts Fulda vom 21.03.2017 wird auf ihre Kosten als unzulässig zurückgewiesen, da die Berufung entgegen § 78 Abs. 1 ZPO nicht durch einen bei einem Amts- und Landgericht zugelassenen Rechtanwalt eingelegt worden ist (§§ 522 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO).
Der Wert des Streitgegenstandes für das Berufungsverfahren wird auf 4.990,-- € festgesetzt.
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.
Referenzen
- 36 C 126/16 1x (nicht zugeordnet)
- ZPO § 78 Anwaltsprozess 1x
- ZPO § 522 Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss 1x