Berichtigungsbeschluss vom Landgericht Nürnberg-Fürth - 19 O 3638/19
Tenor
Das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth – 19. Zivilkammer – vom 25.02.2021 wird im Passivrubrum berichtigt. Die korrekte Bezeichnung der Beklagten zu 2) lautet wie folgt:
Gründe
Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor, § 319 ZPO. Das Passivrubrum wurde bereits im Termin vom 14.01.2021 (vgl. Protokoll, Bl. 291 d.A.) entsprechend berichtigt.
Zitiert von
Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.